Waffentauglichkeitsgutachten nach §6 Waffengesetz

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Persönliche Eignung für den Umgang mit Waffen

Wird in §6 Waffengesetz festgelegt:

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Wenn Sie hierfür ein fachpsychologisches Gutachten benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

Organisatorischer Ablauf

  1. Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) in Bamberg, Kronach oder Erlangen.
  2. Die Behörde muss dem Psychologen ggf. den Grund für die Eignungsbedenken mitteilen.
  3. Der Preis richten sich nach der Fragestellung und dem Aufwand. Sie erfahren ihn wenn Sie sich anmelden.
  4. Durchführung der Untersuchung.
  5. Sie erhalten das fachpsychologische Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Behörde per Post.

Inhalte der Untersuchung

  • Gespräch mit Diplom-Psychologe Sebastian Wagner
  • Sie füllen einen Persönlichkeitsfragebogen aus.
  • Zudem kommen weitere Testverfahren zur Anwendung bei denen Ihre Leistungsfähigkeit überprüft wird.
  • Hinweis: Hierbei ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Videokonferenzen sind nicht möglich.

Davon profitieren Sie in meiner Praxis

  • Persönliche Betreuung durch Diplom-Psychologen Sebastian Wagner
  • Langjährige Erfahrung
  • Freundliche Atmosphäre
  • Abendtermine für Berufstätige möglich
  • schnellstmögliche Erledigung Ihres Auftrages

Gerne werde ich für Sie tätig. Kontaktieren Sie mich für weitere Infos.