Sonderkostenträger

Wenn Sie eine psychische Erkrankung aufgrund eines Unfalls (z.B. auf der Arbeit, im Straßenverkehr usw.) oder aufgrund eines Verbrechens entwickelt haben, dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie, die der Verursacher dann privat zu tragen hat. Er ist dann sozusagen der „Sonderkostenträger“ der für Ihre Behandlungskosten aufzukommen hat.

Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie u.U. ungeachtet der Versorgungslage mit kassenzugelassenen Therapeuten nach einem Psychotherapieplatz suchen dürfen. In meiner Praxis können Sie ohne Wartezeit mit einer Psychotherapie beginnen, und Ihre Wartens- und Leidenszeit dadurch erheblich verkürzen.

Der Weg zu einem Erstgespräch in meiner Praxis lohnt sich für Sie aber in jedem Fall. Ich berate Sie gerne, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie ausschöpfen können um eine kostenlose Psychotherapie finanziert zu bekommen. Natürlich erkläre ich Ihnen auch auf Ihren Einzelfall bezogen auch genau, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt – und berate Sie auch welche alternativen Behandlungsmethoden, ggf. auch bei anderen Anbietern in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Ich helfe Ihnen gerne. Jetzt Termin für ein Erstgespräch vereinbaren!