Einzeltherapie-Kosten

Allgemeines zu den Kosten

Die Behandlungskosten (Psychotherapie) bzw. Honorar (Coaching) bzw. Teilnahmegebühren (Seminare) sind vom Patienten/Klienten/Teilnehmer grundsätzlich selbst zu bezahlen.

Selbstzahler – Vorteile

  • Keine Weitergabe Ihrer Daten

Wenn Sie Ihre Behandlungskosten selbst bezahlen, werden Ihre Daten nicht an Dritte (z.B. Versicherungen) weitergegeben. So erfährt niemand, dass Sie einmal in psychologischer Behandlung waren. Dies kann Ihnen einen Vorteil beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, oder bei einem späteren Arbeitgeber oder Dienstherren bringen.

  • Keine langen Wartezeiten

Sie bekommen bei mir in der Regel innerhalb von wenigen Tagen einen ersten Gesprächstermin zugeteilt.

  • Überbrückung der Wartezeit auf eine Kassentherapie

Wenn Sie aus Kostengründen lieber eine Therapie bei einem Therapeuten machen möchten, der eine Kassenzulassung hat (d.h. direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann), biete ich Ihnen auch gerne eine Therapievorbereitung an:

Dies bedeutet, Sie können (während Sie auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung warten) übergangsweise SOFORT als Selbstzahler) bei mir die Therapie beginnen. Sobald ein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten frei wird, wechseln Sie dorthin. Sie zahlen also nur so lange selbst, wie es nötig ist.

Kostenübernahme durch Dritte ist möglich

Es gibt dennoch unter bestimmten Umständen Möglichkeiten, die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen, z.B. über den Arbeitgeber, private (Kranken-) Versicherungen, Behörden oder in Ausnahmefällen auch über die gesetzliche Krankenversicherung. Eine 100%-Garantie für eine erfolgreiche Kostenerstattung kann ich leider nicht geben.

  • Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Einzelfall bestehen, dass Dritte die Kosten für Ihre Behandlung/Coaching/Seminar übernehmen.
  • Psychotherapie: Natürlich unterstütze ich Sie gerne im Rahmen eines Erstgesprächs bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.