Kassenpatienten

Sie sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und möchten wenn möglich die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen?

Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich möglich über das so genannte Kostenerstattungsverfahren!

Viele Patienten meiner Praxis profitieren von dieser Möglichkeit bereits. Hierdurch umgehen Sie die langen Wartezeiten bei den so genannten „Kassentherapeuten“, die unzumutbar lange sind.

Als besondere mit inbegriffene Serviceleistung erledige ich die Beantragung Ihrer Kostenerstattung im Rahmen eines kostenpflichtigen Erstgespräches in meiner Praxis. Ich versuche immer das Maximum für Sie dabei herauszuholen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.

Der Weg zu einem Erstgespräch in meiner Praxis lohnt sich für Sie aber in jedem Fall. Ich berate Sie gerne, rechtlichen Möglichkeiten Sie ausschöpfen können um eine kostenlose Psychotherapie finanziert zu bekommen. Natürlich erkläre ich Ihnen auch auf Ihren Einzelfall bezogen auch genau, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt – und berate Sie auch welche alternativen Behandlungsmethoden, ggf. auch bei anderen Anbietern in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Ich helfe Ihnen gerne. Jetzt Termin für ein Erstgespräch vereinbaren!